Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber die elektronische Rechnung für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen eingeführt. Die Pflicht tritt in Stufen in Kraft.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das automatisch verarbeitet werden kann. Gängig sind XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Ein einfaches PDF per E-Mail gilt nicht als E-Rechnung.
Die Übergangsfristen
- Seit 1. Januar 2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
- Bis Ende 2026: Papier- und PDF-Rechnungen sind im B2B-Bereich noch zulässig.
- Ab 2027: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro müssen E-Rechnungen ausstellen.
- Ab 2028: Die Pflicht gilt für alle Unternehmen im inländischen B2B-Geschäft.
So bereiten Sie sich vor
Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltungs- oder Rechnungssoftware E-Rechnungen erzeugen und einlesen kann. Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, wie eingehende E-Rechnungen archiviert werden, und informieren Sie Ihre wichtigsten Kunden und Lieferanten über die Umstellung.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

